Creditreform Vertretungskosten
Mit CrefoFlat werden keine Vertretungskosten (und sonstige Nebenkosten) bei Forderungen bis € 2.000,00 verrechnet - Sie zahlen als Gläubiger nur die Gerichtsgebühren in der Höhe von € 21,00. Die errechneten Kosten verstehen sich exkl. USt. und Gerichtsgebühren.
Diese Vertretungskosten gelten ausschließlich für Insolvenzvertretung bei Unternehmensinsolvenzen. Der Österreichische Verband Creditreform übernimmt die Vertretung in Privatinsolvenzverfahren ausschließlich für Mitglieder. Die Vertretungskosten berechnen sich hierbei anhand jener bei der Vertretung in Unternehmensinsolvenzen mit einem Zuschlag von 30%. Bei Anmeldungen von Forderungen unter € 2.000,00 erlauben wir uns, neben den Gerichtsgebühren auch € 50,00 (exkl. MwSt.) Anmeldepauschale in Rechnung zu stellen.
